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Sonderlandeplatz

Gilt in Deutschland. In anderen Ländern gibt es abweichende Regeln oder Bezeichnungen.

Ein deutscher Landeplatz ohne allgemeine Betriebspflicht, Landungen nur mit Erlaubnis des Halters, oft PPR. Die meisten Vereinsplätze sind Sonderlandeplätze.

Quellen

  • LuftVG §6
  • LuftVZO