Flugleiter
Gilt in Deutschland. In anderen Ländern gibt es abweichende Regeln oder Bezeichnungen.
Person am Boden, die den Flugbetrieb an einem deutschen Landeplatz beaufsichtigt. Keine Flugsicherung: Der Flugleiter gibt Hinweise, keine Freigaben.
Quellen
- LuftVZO
- AIP VFR
Verwandte Begriffe