UL-Gelände
Gilt in Deutschland. In anderen Ländern gibt es abweichende Regeln oder Bezeichnungen.
Ein deutsches Gelände mit Außenstart- und Landeerlaubnis für Ultraleichtflugzeuge, ohne Zulassung als Flugplatz. Fast immer PPR.
Quellen
- LuftVG §25
Verwandte Begriffe