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Verkehrslandeplatz

Gilt in Deutschland. In anderen Ländern gibt es abweichende Regeln oder Bezeichnungen.

Ein deutscher Landeplatz mit Betriebspflicht während der veröffentlichten Zeiten. Jeder darf landen, ohne vorher zu fragen.

Quellen

  • LuftVG §6
  • LuftVZO

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