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BZF

Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis

Gilt in Deutschland. In anderen Ländern gibt es abweichende Regeln oder Bezeichnungen.

Das deutsche Funkzeugnis für den Sichtflug. BZF I erlaubt Funk auf Deutsch und Englisch, BZF II nur auf Deutsch.

Ohne Sprechfunkzeugnis darf man in Deutschland kein Flugfunkgerät bedienen. Das BZF wird bei der Bundesnetzagentur geprüft und ist Voraussetzung für die Lizenzprüfung.

Mit dem BZF II kommt man an deutschen Plätzen zurecht; für Flüge ins Ausland und kontrollierte Lufträume mit englischem Funk braucht es das BZF I. In Großbritannien heißt das Gegenstück FRTOL, in Österreich das Beschränkt gültige Flugfunkzeugnis.

Quellen

  • FlugfunkV
  • Bundesnetzagentur