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8,33-kHz-Kanalraster

Das seit 2018 in Europa vorgeschriebene Funkkanalraster. Ältere Geräte mit 25-kHz-Raster sind nicht mehr zulässig.

Weil die Frequenzen knapp wurden, wurde der Abstand der Kanäle von 25 kHz auf 8,33 kHz verkleinert. Seit 2018 müssen Flugfunkgeräte in der EU das feinere Raster beherrschen.

Im Inserat ist "Funk 8,33 kHz" deshalb ein relevanter Hinweis: Ein altes Gerät bedeutet eine Nachrüstung von mehreren hundert Euro.

Quellen

  • Verordnung (EU) Nr. 1079/2012

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