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SPL-UL

Sportpilotenlizenz für Ultraleichtflugzeuge

Gilt in Deutschland. In anderen Ländern gibt es abweichende Regeln oder Bezeichnungen.

Die deutsche Lizenz zum Führen von Ultraleichtflugzeugen (Luftsportgeräteführer). Ausbildung und Prüfung über DULV oder DAeC, national gültig.

Die SPL-UL ist keine EASA-Lizenz, sondern eine nationale Erlaubnis nach LuftPersV. Sie gilt für dreiachsgesteuerte UL, mit Zusatzberechtigungen für Trikes, Tragschrauber oder Passagiermitnahme.

In anderen Ländern heißt das Gegenstück anders und ist nicht automatisch anerkannt, für Flüge ins Ausland braucht es meist eine Anerkennung des Ziellandes. Die EASA-Lizenzen LAPL und PPL decken UL nicht ab.

Quellen

  • LuftPersV