PILOTCENTER

Mindestflughöhe

Über Städten und Menschenansammlungen mindestens 300 m über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 600 m, sonst 150 m über Grund.

Ausnahmen gelten für Start und Landung. Wer tiefer fliegt, braucht einen guten Grund und meist eine Genehmigung und muss jederzeit außerhalb bebauter Gebiete notlanden können.

Quellen

  • SERA.5005

Verwandte Begriffe