Mindestflughöhe
Über Städten und Menschenansammlungen mindestens 300 m über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 600 m, sonst 150 m über Grund.
Ausnahmen gelten für Start und Landung. Wer tiefer fliegt, braucht einen guten Grund und meist eine Genehmigung und muss jederzeit außerhalb bebauter Gebiete notlanden können.
Quellen
- SERA.5005
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