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Luftraum E

Gilt in Deutschland. In anderen Ländern gibt es abweichende Regeln oder Bezeichnungen.

Kontrollierter Luftraum, in dem Sichtflieger ohne Freigabe fliegen dürfen. In Deutschland meist ab 2.500 ft über Grund, nahe Flughäfen ab 1.000 ft.

Im Luftraum E ist der IFR-Verkehr kontrolliert, VFR-Verkehr nicht. Deshalb gelten höhere Sichtmindestwerte: 5 km Sicht, 1.500 m seitlich und 1.000 ft vertikal Abstand zu Wolken.

Weil dort IFR-Verkehr ohne Kenntnis der VFR-Flieger unterwegs ist, hat ein Transponder hier besonderen Wert.

Quellen

  • SERA.6001
  • AIP Germany