LTF-UL
Lufttüchtigkeitsforderungen für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge
Gilt in Deutschland. In anderen Ländern gibt es abweichende Regeln oder Bezeichnungen.
Die deutsche Bauvorschrift für Ultraleichtflugzeuge. LTF-UL 2003 begrenzt auf 472,5 kg, LTF-UL 2019 erlaubt 600 kg.
Jedes deutsche UL ist nach einer LTF-UL-Fassung zugelassen. Die Fassung steht in den Papieren und entscheidet, ob eine Auflastung auf 600 kg möglich ist.
Andere Länder haben eigene Vorschriften: In Österreich gilt die ZLLV, in Großbritannien BCAR Section S, in Tschechien die UL 2. Ein UL mit deutscher Zulassung darf nicht automatisch in anderen Ländern zugelassen werden.
Quellen
- LTF-UL 2019, Bundesministerium für Verkehr
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