KI-BildRegeln & Zulassung
Schweizer Ständerat streicht UL Legalisierung aus Luftfahrtgesetz
Von Nico Pliquett · 18.09.2026
Moderne Ultraleichtflugzeuge bleiben in der Schweiz politisch umstritten. Der Ständerat hat einen vom Nationalrat eingebrachten Zusatzartikel zur Zulassung gestrichen.
Der Schweizer Ständerat hat am 16. September 2026 die Hürde für eine Zulassung moderner Ultraleichtflugzeuge erneut erhöht. In der Beratung zum Luftfahrtgesetz stimmte die kleine Kammer mit 23 gegen 14 Stimmen bei 3 Enthaltungen dafür, einen vom Nationalrat eingebrachten Zusatzartikel zu streichen. Damit folgte sie der vorbereitenden Kommission KFV-S und dem Bundesrat. Für die Leichtfliegerei in der Schweiz bedeutet der Entscheid zunächst, dass das bestehende faktische Verbot moderner Ultraleichtflugzeuge nicht über diesen Zusatzartikel im Luftfahrtgesetz aufgebrochen wird. Betroffen ist insbesondere die in Europa verbreitete UL Klasse bis 600 kg. Diese Flugzeuge sind in vielen Ländern Teil der allgemeinen Luftfahrt, in der Schweiz ist ihre reguläre Zulassung weiterhin nicht erreicht. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats hatte den bestehenden Zustand zuvor mit 12 zu 0 Stimmen unterstützt. In der Ratsdebatte gab es dennoch abweichende Positionen. Ein Einzelantrag verwies darauf, dass Ultraleichtflugzeuge wesentlich umweltfreundlicher betrieben werden könnten als ein grosser Teil der heutigen, überalterten Motorflugzeugflotte. Unterstützung kam aus unterschiedlichen politischen Lagern. Zur Sprache kam auch die Frage, weshalb die UL Klasse bis 600 kg nicht auf dem Verordnungsweg legalisiert werde, wenn der Bundesrat eine Regelung im Luftfahrtgesetz nicht wünsche. Der UVEK Vorsteher Albert Rösti antwortete darauf, im jetzigen Umfeld sei das kein Thema. UVEK steht für das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Offen bleibt, ob und wann die Frage der UL Zulassung in der Schweiz erneut politisch aufgegriffen wird. Aus dem bekannten Stand ergibt sich kein konkreter Zeitplan für einen neuen Anlauf. Für Piloten, Flugschulen und Halter, die auf eine Öffnung für moderne UL Muster gehofft hatten, bringt der Entscheid daher vor allem Unsicherheit und keine kurzfristige Änderung der Rechtslage.
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